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   LSG Mecklenburg-Vorpommern, 05.03.2014 - L 3 SB 1/10   

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https://dejure.org/2014,16799
LSG Mecklenburg-Vorpommern, 05.03.2014 - L 3 SB 1/10 (https://dejure.org/2014,16799)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 05.03.2014 - L 3 SB 1/10 (https://dejure.org/2014,16799)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 05. März 2014 - L 3 SB 1/10 (https://dejure.org/2014,16799)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    Schwerbehindertenrecht: Feststellung des Grades der Behinderung bei einem Wirbelsäulenschaden; Bildung eines Gesamt-GdB

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Schwerbehindertenrecht - Feststellung des Grades der Behinderung bei einem Wirbelsäulenschaden - Bildung eines Gesamt-

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 29.05.1991 - 9a/9 RVs 11/89

    Anwendung von § 44 Abs. 1 und 4 SGB X nur bei Verwaltungsakten über die Gewährung

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 05.03.2014 - L 3 SB 1/10
    Unrichtige Verwaltungsakte im Sozialrecht können zwar gemäß § 44 Abs. 1 SGB X zugunsten eines Antragstellers grundsätzlich auch dann, wenn sie in einem rechtskräftig beendeten Gerichtsverfahren bestätigt oder geändert worden sind, für die Vergangenheit zurückgenommen und durch eine neue - zutreffende - Entscheidung ersetzt werden (siehe BSG, Urteil vom 29. Mai 1991 - 9a/9 RVs 11/89, BSGE 69, 14-20).

    § 44 Abs. 1 SGB X ist jedoch eine Spezialregelung für Verwaltungsakte über die Gewährung von sozialrechtlichen Leistungen und der die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch oder die Höhe des GdB feststellende Statusakt ist keine Leistung in diesem Sinne (ständige Rspr. BSG, Urteil vom 29. Mai 1991 - 9a/9 RVs 11/89, Urteil vom 07. April 2011 - B 9 SB 3/10 R, siehe auch Urteil vom 16. Februar 2012 - B 9 SB 2/11 R).

  • BSG, 07.04.2011 - B 9 SB 3/10 R

    Schwerbehindertenrecht - Behinderung - GdB - Schwerbehinderung - rückwirkende

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 05.03.2014 - L 3 SB 1/10
    § 44 Abs. 1 SGB X ist jedoch eine Spezialregelung für Verwaltungsakte über die Gewährung von sozialrechtlichen Leistungen und der die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch oder die Höhe des GdB feststellende Statusakt ist keine Leistung in diesem Sinne (ständige Rspr. BSG, Urteil vom 29. Mai 1991 - 9a/9 RVs 11/89, Urteil vom 07. April 2011 - B 9 SB 3/10 R, siehe auch Urteil vom 16. Februar 2012 - B 9 SB 2/11 R).

    Insoweit besteht nur ein Anspruch auf eine fehlerfreie Ermessensentscheidung des Beklagten, wobei das pflichtgemäße Ermessen nur bei Offensichtlichkeit der tatsächlichen Voraussetzungen die rückwirkende Aufhebung der bindenden Feststellung gebieten kann (BSG, Urteil vom 07. April 2011 - B 9 SB 3/10 R).

  • BSG, 16.02.2012 - B 9 SB 2/11 R

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen RF - Befreiung von der

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 05.03.2014 - L 3 SB 1/10
    § 44 Abs. 1 SGB X ist jedoch eine Spezialregelung für Verwaltungsakte über die Gewährung von sozialrechtlichen Leistungen und der die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch oder die Höhe des GdB feststellende Statusakt ist keine Leistung in diesem Sinne (ständige Rspr. BSG, Urteil vom 29. Mai 1991 - 9a/9 RVs 11/89, Urteil vom 07. April 2011 - B 9 SB 3/10 R, siehe auch Urteil vom 16. Februar 2012 - B 9 SB 2/11 R).
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